Empfängerhaushalte leicht rückläufig
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten 60 049 reine Wohngeldhaushalte in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2017 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Damit ist die Zahl der Empfängerhaushalte gegenüber dem Jahr 2016 mit 63 726 Haushalten um 5,8 % leicht rückläufig. Der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an den rund 5 Millionen Privathaushalten1 im Land beträgt somit 1,2 %.
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Zum Jahresende 2017 erhielten dabei 56 889 Mieter (94,7 %) einen Mietzuschuss, an 3 160 Besitzer von Wohneigentum ging ein Lastenzuschuss. Die Zahl der Mietzuschusshaushalte verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,7 %, die Zahl der Lastenzuschusshaushalte um 7,5 %.
Reichlich die Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (55,7 %) waren Einpersonenhaushalte (33 469), 11,3 % fielen auf Zweipersonenhaushalte (6 804). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 7,3 % (4 393) bzw. 11,2 % (6 750), während die 8 633 Haushalte mit fünf und mehr Personen 14,4 % ausmachten.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2017 insgesamt bei 170 Euro (Vorjahr: 175 Euro). Für Haushalte mit Mietzuschuss lag er bei 166 Euro (171 Euro) und für Haushalte mit Lastenzuschuss bei 235 Euro (247 Euro). Die durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete betrug 491 Euro (480 Euro), die durchschnittliche berücksichtigungsfähige monatliche Miete lag bei 469 Euro (460 Euro) und das durchschnittliche Gesamteinkommen lag bei 983 Euro (950 Euro).
Errechnet man den Anteil der Wohnkosten am maßgeblichen Gesamteinkommen (Durchschnittswerte im Monat) spricht man von der Wohnkostenbelastung der Haushalte mit Wohngeldbezug. Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung dieser reinen Wohngeldhaushalte von 40,0 % des Einkommens auf nur noch 26,1 %.
Neben den 60 049 reinen Wohngeldhaushalten, bei denen kein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen ist, gab es am Jahresende 2017 noch 2 259 (Vorjahr: 2 550) wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten. In diesen leben Wohngeldberechtigte zusammen mit Personen, die selbst nicht wohngeldberechtigt sind. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag hier bei 136 Euro (Vorjahr: 138 Euro). Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte von 37,6 % des Einkommens auf nur noch 18,5 %.